Das Augsburger
Bekenntnis
Lat.: die Confessio
Augustana, abgek.: CA
Diese Bekenntnisschrift, nach der die eine
evangelische Kirche "A.B." heißt, wurde für den Reichstag in Augsburg 1530 von
Martin Luthers Mitstreiter Philipp Melanchthon verfasst und von einflussreichen
Fürsten unterschrieben. Luther selber war an der Abfassung nicht beteiligt, war
auch bei der Versammlung nicht anwesend.
Es fasst die Lehre der Evangelischen in
deutscher und lateinischer Sprache in 28 Artikeln zusammen, der erste Teil
enthält 21 Hauptartikel des Glaubens, sie handeln: 1. Von Gott, 2. Von der
Erbsünde, 3. Vom Sohn Gottes, 4. Von der Rechtfertigung (wahrscheinlich der
berühmteste Artikel), 5. Vom Predigtamt, 6. Vom neuen Gehorsam, 7. Von der
Kirche, 8. Was die Kirche sei, 9. Von der Taufe, 10. Vom Heiligen Abendmahl, 11.
Von der Beichte, 12. Von der Buße, 13. Vom Gebrauch der Sakramente, 14. Vom
Kirchenregiment, 15. Von Kirchenordnungen, 16. Von der Polizei und dem
weltlichen Regiment, 17. Von der Wiederkunft Christi zum Gericht, 18. Vom freien
Willen, 19. Von der Ursache der Sünde, 20. Vom Glauben und guten Werken, 21. Vom
Dienst der Heiligen.
Der Zweite Teil behandelt Regelungen in der
Kirche, die die Reformatoren als Missbräuche erkannt und nach dem Evangelium neu
geordnet haben. Sie handeln: 22. Von den beiden Gestalten des Sakraments, 23.
vom Ehestand der Priester, 24. Von der Messe, 25. Von der Beichte, 26. Von der
Unterscheidung der Speisen, 27. Von Klostergelübden, 28. Von der Gewalt der
Bischöfe.
Das Herzstück des Augsburger Bekenntnisses ist
die Rechtfertigungslehre (Artikel 4-6 und Artikel 20). Die Rechtfertigung
erfolgt "aus Gnade um Christi willen durch den Glauben" ("gratis propter
Christum per fidem")
Artikel 1-3 belegen die Übereinstimmung mit den
Bekenntnissen der Alten Kirche (Trinität, Erbsünde, Christologie), die Artikel
4-6 und 18-20 erläutern das reformatorische Verständnis des Evangeliums. Die
Schrift versucht zu beweisen, dass die Lehre der Evangelischen durchaus auf dem
Boden der katholischen Dogmatik steht, betont daher das Gemeinsame und stellt
den Widerspruch ziemlich zurück. Sie wurde am 25. Juni 1530 in deutscher Sprache
verlesen (der Kaiser, Karl V, verstand kein
Deutsch!)
Karl V beauftragte einige katholische Theologen
mit der Ausarbeitung einer schriftlichen Widerlegung. Die Antwort der
Evangelischen auf diese Widerlegung wollte er aber nicht mehr gelten lassen,
worauf die evangelischen Stände den Reichstag unter Protest
verließen.
Das Augsburger Bekenntnis ist sehr schnell zu
einer der wesentlichen Bekenntnisurkunden der Evangelischen und zu einer
wichtigen innerevangelischen Lehrnorm
geworden.