Das Augsburger Bekenntnis
Lat.: die Confessio Augustana, abgek.: CA

Diese Bekenntnisschrift, nach der die eine evangelische Kirche "A.B." heißt, wurde für den Reichstag in Augsburg 1530 von Martin Luthers Mitstreiter Philipp Melanchthon verfasst und von einflussreichen Fürsten unterschrieben. Luther selber war an der Abfassung nicht beteiligt, war auch bei der Versammlung nicht anwesend.

Es fasst die Lehre der Evangelischen in deutscher und lateinischer Sprache in 28 Artikeln zusammen, der erste Teil enthält 21 Hauptartikel des Glaubens, sie handeln: 1. Von Gott, 2. Von der Erbsünde, 3. Vom Sohn Gottes, 4. Von der Rechtfertigung (wahrscheinlich der berühmteste Artikel), 5. Vom Predigtamt, 6. Vom neuen Gehorsam, 7. Von der Kirche, 8. Was die Kirche sei, 9. Von der Taufe, 10. Vom Heiligen Abendmahl, 11. Von der Beichte, 12. Von der Buße, 13. Vom Gebrauch der Sakramente, 14. Vom Kirchenregiment, 15. Von Kirchenordnungen, 16. Von der Polizei und dem weltlichen Regiment, 17. Von der Wiederkunft Christi zum Gericht, 18. Vom freien Willen, 19. Von der Ursache der Sünde, 20. Vom Glauben und guten Werken, 21. Vom Dienst der Heiligen.

Der Zweite Teil behandelt Regelungen in der Kirche, die die Reformatoren als Missbräuche erkannt und nach dem Evangelium neu geordnet haben. Sie handeln: 22. Von den beiden Gestalten des Sakraments, 23. vom Ehestand der Priester, 24. Von der Messe, 25. Von der Beichte, 26. Von der Unterscheidung der Speisen, 27. Von Klostergelübden, 28. Von der Gewalt der Bischöfe.

Das Herzstück des Augsburger Bekenntnisses ist die Rechtfertigungslehre (Artikel 4-6 und Artikel 20). Die Rechtfertigung erfolgt "aus Gnade um Christi willen durch den Glauben" ("gratis propter Christum per fidem")

Artikel 1-3 belegen die Übereinstimmung mit den Bekenntnissen der Alten Kirche (Trinität, Erbsünde, Christologie), die Artikel 4-6 und 18-20 erläutern das reformatorische Verständnis des Evangeliums. Die Schrift versucht zu beweisen, dass die Lehre der Evangelischen durchaus auf dem Boden der katholischen Dogmatik steht, betont daher das Gemeinsame und stellt den Widerspruch ziemlich zurück. Sie wurde am 25. Juni 1530 in deutscher Sprache verlesen (der Kaiser, Karl V, verstand kein Deutsch!)

Karl V beauftragte einige katholische Theologen mit der Ausarbeitung einer schriftlichen Widerlegung. Die Antwort der Evangelischen auf diese Widerlegung wollte er aber nicht mehr gelten lassen, worauf die evangelischen Stände den Reichstag unter Protest verließen.

Das Augsburger Bekenntnis ist sehr schnell zu einer der wesentlichen Bekenntnisurkunden der Evangelischen und zu einer wichtigen innerevangelischen Lehrnorm geworden.