Der Aufbau der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich

Es ist wohl DER wesentliche Unterschied zwischen der Evangelischen und der katholischen Kirche, dass die eine von oben nach unten, die andere dagegen von unten nach oben aufgebaut ist. Entsprechend muss auch die folgende schematische Darstellung des Aufbaus unserer Kirche von unten nach oben gelesen werden. Wir beginnen dort, wo die Gemeinde wählt, also UNTEN, zu lesen:

Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder (man ist ab 14 wahlberechtigt) wählen also nicht nur den Pfarrer, sondern auch die Gemeindevertretung, und damit alle, die die Geschicke der Gemeinde lenken. Unsere Versammlungen sind nämlich nicht nur die Beratungsgremien des Pfarrers, Bischofs, Superintendenten, sondern die eigentlichen Entscheidungsträger, deren Beschlüsse für alle verbindlich sind.

Gewählt wird in Pfeilrichtung weiter, was also in einer waagrechten Reihe steht, wird vom jeweiligen Gremium gewählt, also auch der Superintendent von der Superintendentialversammlung, der Bischof von der Synode, etc. Einzige Ausnahme: den Pfarrer wählt nicht die Gemeindevertretung, sondern die ganze Gemeinde.         
Und auch senkrecht geht's dort weiter, wo die Pfeile sind: Die Vertreter der einzelnen Pfarrgemeinden wählen auf der Superintendentialversammlung die Abgeordneten für die Synode. Auch Kandidatenvorschläge für Bischof und Superintendenten kommen aus den Gemeinden.

Die Evangelische Kirche H.B. ist übrigens fast ganz gleich aufgebaut, bedingt durch ihre geringere Größe entfällt allerdings die mittlere Ebene, es gibt nur Pfarrgemeinde und Gesamtkirche, keine Superintendenzen. Und der erste Pfarrer der Gesamtgemeinde heißt auch nicht "Bischof", sondern "Landessuperintendent".

Gewählt werden kann man in die Gemeindevertretung, sobald man volljährig ist ("eigenberechtigt" ist die Formulierung der Kirchenverfassung). Für manche der anderen Ämter (Presbyter, Superintendenten, Bischof) gibt es höhere Mindestalter. So soll ein Presbyter mindestens 24 Jahre alt sein, Superintendenten 35, der Bischof 40.

Die Gemeindevertretung besteht in Mürzzuschlag aus einem Pfarrer und 24 gewählten Vertretern, das Presbyterium, die eigentliche Gemeindeleitung, in dem der Pfarrer auch nur einen Sitz und eine Stimme hat, besteht aus neun Leuten (inklusive Pfarrer), die von der Gemeindevertretung in ihrer ersten, konstituierenden Sitzung gewählt werden.

Gewählt wird man für jeweils sechs Jahre, die letzten Wahlen haben im Herbst 2005 stattgefunden.