A.B., H.B., A.u.H.B.
Die Bezeichnungen A.B. und H.B. als Ergänzung des Begriffes "evangelisch" sind für viele unverständlich. Es handelt sich um die Abkürzungen für "Augsburger Bekenntnis" bzw. "Helvetisches Bekenntnis", und sie beziehen sich auf zwei in manchen Dingen verschiedene evangelische Kirchen, die allerdings in Österreich unter dem Dachverband der Evangelischen Kirche A.u.H.B. vereinigt sind.
"Evangelisch A.B." ist die Kirche, die aus
der Reformation Martin Luthers im 16. Jahrhundert hervorgegangen ist. Das
Augsburger Bekenntnis wurde für den Reichstag in Augsburg 1530 verfasst. Der
Autor ist allerdings nicht Martin Luther, sondern sein Freund und Mitstreiter
Philipp Melanchthon, der in dieser Schrift lateinisch und
deutsch die wesentlichen Punkte der Lehre der Reformatoren systematisch in 28
Artikeln zusammengefasst hat, um sie dort auf dem Reichstag dem
Kaiser vorzulegen.
Etwa zur selben Zeit fand auch in der
Schweiz eine Reformation statt. Aus ihr kommt die evangelische Kirche H.B. (Helvetischen
Bekenntnisses) - auch "reformierte Kirche" genannt. In Zürich wirkte Ulrich
Zwingli, in Genf Johannes Calvin. Ihre "Reinigung" der Kirche war noch
gründlicher und umfassender als die Luthers, so finden wir in den Kirchen der
Schweizer Reformation keine Bilder, nicht einmal Kreuze, denn das Gebot lautet:
Du sollst dir kein Bildnis machen von Gott.
Das Bekenntnis der Schweizer
Reformatoren ist zusammengefasst im Heidelberger Katechismus, in 129 Fragen und
Antworten. Er wurde 1563 verfasst, als Katechismus, also als Lehrbuch für den
Glaubensunterricht, und 1618/19 zum Bekenntnisbuch der reformierten Kirchen
erklärt.
Wenn auch das Anliegen der Reformatoren im
Grunde dasselbe war, so haben sich in den Details doch größere Unterschiede ergeben.
Allerdings sind diese Unterschiede nicht mehr kirchentrennend: in Österreich
haben sich beide Kirchen in einer Dachorganisation zusammengeschlossen:
der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich. Beide Kirchen
haben ihre selbständigen Synoden für ihre internen Anliegen, und fassen die
gemeinsamen Beschlüsse (über Fragen, die beide Kirchen betreffen) in der Generalsynode.
Es besteht volle Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft, und tatsächlich
sind viele unserer Pfarrgemeinden, wie auch die in Mürzzuschlag, "A.u.H.B."
, das heißt, dass ihr Mitglieder beider Kirchen angehören, und dass
auch ihr Pfarrer aus jeder der beiden evangelischen Kirchen kommen
könnte.
In Österreich bilden die Reformierten
einen zahlenmäßig sehr kleinen Teil der Evangelischen, aber einen sehr aktiven.
Von 344 701 Evangelischen (Stand 2002) gehören zur evangelischen Kirche A.B.
330.880 und zur evangelischen Kirche H.B. 13.821
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EVANGELISCH AB UND HB IN ÖSTERREICH |
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Augsburger Bekenntnis
= Lutherische Kirche |
Helvetisches
Bekenntnis
= Reformierte Kirche |
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Reformator: Martin Luther (Wittenberg) |
Reformatoren: Ulrich Zwingli (Zürich) |
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Mitglieder 2006 in Österreich: 318 396 |
Mitglieder 2006 in Österreich: 14 142 |
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Gemeinden: 182 |
Gemeinden: 9 |
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Das
Presbyterium bestimmt, wer in der Gemeinde den Vorsitz führt:
Pfarrer, Kurator oder ein anderes Presbyteriumsmitglied |
Den
Vorsitz in der Gemeinde hat immer der Kurator |
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Pfarrer
werden von der Gemeinde gewählt oder auf Beschluss der Gemeindevertretung
vom Oberkirchenrat berufen |
Pfarrer
werden immer von der Gemeinde gewählt |
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Zählung
der Zehn Gebote
wie in der Römisch-katholischen Kirche. Das ursprünglich zweite Gebot
(Bilderverbot) wurde gestrichen, dafür das ursprünglich zehnte auf neuntes
und zehntes aufgeteilt. |
Zählung
der Zehn Gebote
wie im Alten Testament: Zweites Gebot: Bilderverbot!
Daher
gibt es in HB-Kirchen keine Bilder, weder von Gott, noch von Menschen oder
Natur,... Ein festes Bild von Gott oder Menschen würde die Freiheit und
Offenheit des Glaubens behindern und vom Wort Gottes ablenken. |
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Zum
Gottesdienst gehören Kerzen, Kreuz, Blumen, eine geregelte Liturgie und
eine Ordnung der Predigttexte gemäß dem Kirchenjahr. |
Im
Gottesdienst wird auf Kerzen und oft auch auf Blumen verzichtet , sie
lenken vom Wort Gottes ab, es gibt kein Kreuz (wegen des Bilderverbots), die
Liturgie ist frei durch die Gemeindeordnung festlegbar und es gibt keine
Predigttextreihen. |
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Beim
Abendmahl ist Christus in Brot und Wein gegenwärtig. |
Beim
Abendmahl sind Brot und Wein Zeichen für Leib und Blut Christi. Christus
ist gegenwärtig in der Gemeinschaft und in der Erinnerung der Feiernden. |
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Staat
und Kirche haben getrennte Aufgaben: Der Staat sorgt für Wohlstand,
Sicherheit und Frieden, die Kirche für das seelische Wohlergehen der
Staatsbürger. Beide sollen für das Reich Gottes arbeiten. Die Kirche soll
den Staat immer wieder daran erinnern. Aber auf die grundsätzliche Trennung
soll geachtet werden. |
Jeder
Christ ist gleichzeitig auch Staatsbürger und hat daher automatisch
zweierlei Verantwortung: Die gegenüber der Christengemeinde und jene
gegenüber der Bürgergemeinde. Zugehörigkeit zur Kirche und politisches
Engagement gehören zusammen. |