A.B., H.B., A.u.H.B.

Die Bezeichnungen A.B. und H.B. als Ergänzung des Begriffes "evangelisch" sind für viele unverständlich. Es handelt sich um die Abkürzungen für "Augsburger Bekenntnis" bzw. "Helvetisches Bekenntnis", und sie beziehen sich auf zwei in manchen Dingen verschiedene evangelische Kirchen, die allerdings in Österreich unter dem Dachverband der Evangelischen Kirche A.u.H.B. vereinigt sind.

"Evangelisch A.B." ist die Kirche, die aus der Reformation Martin Luthers im 16. Jahrhundert hervorgegangen ist. Das Augsburger Bekenntnis wurde für den Reichstag in Augsburg 1530 verfasst. Der Autor ist allerdings nicht Martin Luther, sondern sein Freund und Mitstreiter Philipp Melanchthon, der in dieser Schrift lateinisch und deutsch die wesentlichen Punkte der Lehre der Reformatoren systematisch in 28 Artikeln zusammengefasst hat, um sie dort auf dem Reichstag dem Kaiser vorzulegen.

Etwa zur selben Zeit fand auch in der Schweiz eine Reformation statt. Aus ihr kommt die evangelische Kirche H.B. (Helvetischen Bekenntnisses) - auch "reformierte Kirche" genannt. In Zürich wirkte Ulrich Zwingli, in Genf Johannes Calvin. Ihre "Reinigung" der Kirche war noch gründlicher und umfassender als die Luthers, so finden wir in den Kirchen der Schweizer Reformation keine Bilder, nicht einmal Kreuze, denn das Gebot lautet: Du sollst dir kein Bildnis machen von Gott.

Das Bekenntnis der Schweizer Reformatoren ist zusammengefasst im Heidelberger Katechismus, in 129 Fragen und Antworten. Er wurde 1563 verfasst, als Katechismus, also als Lehrbuch für den Glaubensunterricht, und 1618/19 zum Bekenntnisbuch der reformierten Kirchen erklärt.

Wenn auch das Anliegen der Reformatoren im Grunde dasselbe war, so haben sich in den Details doch größere Unterschiede ergeben. Allerdings sind diese Unterschiede nicht mehr kirchentrennend: in Österreich haben sich beide Kirchen in einer Dachorganisation zusammengeschlossen: der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich. Beide Kirchen haben ihre selbständigen Synoden für ihre internen Anliegen, und fassen die gemeinsamen Beschlüsse (über Fragen, die beide Kirchen betreffen) in der Generalsynode. Es besteht volle Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft, und tatsächlich sind viele unserer Pfarrgemeinden, wie auch die in Mürzzuschlag, "A.u.H.B." , das heißt, dass ihr Mitglieder beider Kirchen angehören, und dass auch ihr Pfarrer aus jeder der beiden evangelischen Kirchen kommen könnte.

In Österreich bilden die Reformierten einen zahlenmäßig sehr kleinen Teil der Evangelischen, aber einen sehr aktiven. Von 344 701 Evangelischen (Stand 2002) gehören zur evangelischen Kirche A.B. 330.880 und zur evangelischen Kirche H.B. 13.821

EVANGELISCH AB UND HB IN ÖSTERREICH

Augsburger Bekenntnis

= Lutherische Kirche

Helvetisches Bekenntnis

= Reformierte Kirche

Reformator: Martin Luther (Wittenberg)

Reformatoren: Ulrich Zwingli (Zürich)
Johannes Calvin (Genf)

Mitglieder 2006 in Österreich: 318 396

Mitglieder 2006 in Österreich: 14 142

Gemeinden: 182

Gemeinden: 9

Das Presbyterium bestimmt, wer in der Gemeinde den Vorsitz führt: Pfarrer,  Kurator oder ein anderes Presbyteriumsmitglied

Den Vorsitz in der Gemeinde hat immer der Kurator

Pfarrer werden von der Gemeinde gewählt oder auf Beschluss der Gemeindevertretung vom Oberkirchenrat berufen

Pfarrer werden immer von der Gemeinde gewählt

Zählung der Zehn Gebote wie in der Römisch-katholischen Kirche. Das ursprünglich zweite Gebot (Bilderverbot) wurde gestrichen, dafür das ursprünglich zehnte auf neuntes und zehntes aufgeteilt.

Zählung der Zehn Gebote wie im Alten Testament: Zweites Gebot: Bilderverbot!

Daher gibt es in HB-Kirchen keine Bilder, weder von Gott, noch von Menschen oder Natur,... Ein festes Bild von Gott oder Menschen würde die Freiheit und Offenheit des Glaubens behindern und vom Wort Gottes ablenken.

Zum Gottesdienst gehören Kerzen, Kreuz, Blumen, eine geregelte Liturgie und eine Ordnung der Predigttexte gemäß dem Kirchenjahr.

Im Gottesdienst wird auf Kerzen und oft auch auf Blumen verzichtet , sie lenken vom Wort Gottes ab, es gibt kein Kreuz (wegen des Bilderverbots), die Liturgie ist frei durch die Gemeindeordnung festlegbar und es gibt keine Predigttextreihen.

Beim Abendmahl ist Christus in Brot und Wein gegenwärtig.

Beim Abendmahl sind Brot und Wein Zeichen für Leib und Blut Christi. Christus ist gegenwärtig in der Gemeinschaft und  in der Erinnerung der Feiernden.

Staat und Kirche haben getrennte Aufgaben: Der Staat sorgt für Wohlstand, Sicherheit und Frieden, die Kirche für das seelische Wohlergehen der Staatsbürger. Beide sollen für das Reich Gottes arbeiten. Die Kirche soll den Staat immer wieder daran erinnern. Aber auf die grundsätzliche Trennung soll geachtet werden.

Jeder Christ ist gleichzeitig auch Staatsbürger und hat daher automatisch zweierlei Verantwortung: Die gegenüber der Christengemeinde und jene gegenüber der Bürgergemeinde. Zugehörigkeit zur Kirche und politisches Engagement gehören zusammen.